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Grundsätzlich gilt auch für das Feuerverzinken von Kleinteilen mit Ausnahme der mechanischen Verbindungselemente (zum Beispiel Schrauben und Muttern) die Verzinkungsnorm DIN EN ISO 1461 "Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)" (siehe auch Arbeitsblatt 3.1). Der Begriff des Kleinteils ist in der Norm jedoch nicht näher definiert. In der Praxis werden die Begriffe „Kleinteile" und „Schleuderware" meist synonym benutzt. DIN EN ISO 1461 schreibt neuerdings jedoch bei geschleuderten und nicht geschleuderten Teilen unterschiedliche Überzugdicken vor. Beispielsweise fordert diese Norm bei geschleuderten Teilen mit einer Dicke > 3 mm eine durchschnittliche Überzugdicke von mindestens 55 µm im Vergleich zu 70 µm bei nicht geschleuderten Teilen.
Auch Kleinteile müssen aus Werkstoffen gefertigt werden, die zum Feuerverzinken geeignet sind (siehe Arbeitsblatt 2.2). Sie müssen auch feuerverzinkungsgerecht konstruiert sein. Dabei ist nicht nur der Verzinkungstechnologie Rechnung zu tragen, sondern es sind auch die besonderen Anforderungen des Zentrifugierens zu berücksichtigen. So kann z. B. das Zentrifugieren von Hutmuttern, Rohrbögen und Bauteilen mit Sacklöchern schwierig, unter Umständen sogar unmöglich werden, da sich aus den Vertiefungen das Zink nicht zuverlässig entfernen läßt.
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